Verwalterwechsel! - Wie geht das?
Wir helfen Ihnen dabei!
Wann:
- Jeweils am Ende der Vertragslaufzeit, (Siehe Verwaltervertrag bzw.
Protokoll der Verlängerung) oder aus wichtigem Grund! (Siehe §26 WEG)
Wie:
- Wir berufen für Sie eine außerordentliche Eigentümerversammlung ein, in der die neue Verwaltung gewählt wird. Dazu genügt eine einfache Mehrheit! (Siehe §26 WEG)
Übergang:
- Wir nehmen mit der früheren Verwaltung
Kontakt auf und regeln die Übernahme in allen Punkten! (Herausgabe der Hausunterlagen nach §29 WEG)
Beginn:
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